Jahresabschluss hochladen — in unter 10 Minuten als e-Bilanz ans Finanzamt senden möglich.
Wir übernehmen die Beträge, die Sie in der Vorschau freigeben, erstellen die XBRL-e-Bilanz und übermitteln sie nach Ihrer Freigabe per ELSTER/ERiC. Sie erhalten das Transferticket als Nachweis und müssen ELSTER nie selbst bedienen.
e-Bilanz erstellen So funktioniert'sKostenlose Vorschau — bezahlt wird erst danach. Für kleine und Kleinst-GmbHs & UGs (§ 267 / § 267a HGB), Geschäftsjahr endet am 31.12.
keine Belastung
Jahresabschluss offenlegen: dieselben Zahlen, zweite Pflicht ans Unternehmensregister.
Derselbe Abschluss muss zusätzlich ins Unternehmensregister — zwei Fristen, dieselben Zahlen. Wir liefern das XBRL nach amtlicher Taxonomie; die Einreichung nehmen Sie selbst unter Ihrem eigenen Zugang vor.
Offenlegung erstellen So funktioniert'se-Bilanz bei uns eingereicht? Dann werden die Werte übernommen. Für Kleinst-GmbHs & UGs die Hinterlegung, für kleine die Offenlegung mit Anhang — Frist für den Jahresabschluss zum 31.12.2025: 31.12.2026.
keine Belastung
So läuft Ihre Abgabe
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1
HochladenPDF/Excel/CSV Ihrer fertigen Bilanz + GuV
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2
Prüfen & FreigebenErst kostenlos Beträge prüfen — dann zahlen
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3
Technische ERiC-Prüfungamtliches ERiC-Modul — keine inhaltliche Prüfung
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4
Übermittlung & TransferticketIhr Beweis
In 30 Sekunden erklärt
Vom Jahresabschluss zum Transferticket — der ganze Weg, einmal durchgespielt.
Der Ablauf in Text
Ihre GmbH muss die e-Bilanz ans Finanzamt übermitteln. Ihr Jahresabschluss ist fertig. Aber ELSTER selbst bedienen? Das muss nicht sein.
Bilanz und GuV hochladen. Prüfen. Freigeben. Mit fertigem Jahresabschluss in unter 10 Minuten ans Finanzamt möglich. Ab 29,95 €. Kein Abo.
Zuerst: Passt es? Drei kurze Fragen — GmbH oder UG, Größenklasse, Kalenderjahr. Und wenn es nicht passt, sagen wir es ehrlich, statt zu raten.
Dann: Ihr fertiger Jahresabschluss. PDF, Excel oder CSV, einfach hineinziehen. Wir lesen die Werte aus und legen sie Ihnen zur Prüfung vor.
Vor jeder Zahlung: die kostenlose Vorschau. Jede Position mit Betrag, in klarem Deutsch. Und der Saldenabgleich: Aktiva gleich Passiva.
Zu einigen Positionen fragen wir nach — etwa Umsatz, Abschreibungen und Steuern. Summen, zu denen wir nicht fragen, übermitteln wir unter einer Standard-Position.
Erst wenn alles passt: die Zahlung. 29,95 € netto, sicher über Stripe. Einmalig, kein Abo.
Übermittelt wird erst nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe — signiert mit Ihrem eigenen ELSTER-Zertifikat. Zertifikat und PIN werden nur für diese eine Übermittlung genutzt und nie gespeichert.
Sekunden später: Ihr Transferticket — der Nachweis Ihrer Übermittlung ans Finanzamt. Dazu die übermittelte XBRL-Datei und Ihre Rechnung, auf dem Bildschirm und per E-Mail.
eBilanz Fabrik. Software, keine Steuerberatung. → ebilanzfabrik.de
Mit fertigem Jahresabschluss ist das in unter 10 Minuten möglich. Die Zuordnung einzelner Posten bleibt Ihre Entscheidung.
Haken dran — ohne ELSTER-Frust, ohne zwei Abende zu verlieren.
Ans Finanzamt geht nichts ohne Ihre ausdrückliche Freigabe. Kein Profiling, kein Verkauf Ihrer Daten; was wir wie lange aufbewahren, steht in der Datenschutzerklärung.
29,95 € (netto, zzgl. 19 % USt). Kein Abo, pro Einreichung.

Warum ich eBilanz Fabrik gebaut habe
Für meine eigenen GmbHs musste ich die e-Bilanz ans Finanzamt übermitteln — und habe jedes Mal zwei Abende mit XBRL-Software und ELSTER verloren. Also habe ich den Weg gebaut, den ich mir selbst gewünscht hätte: fertige Zahlen rein, Transferticket raus. Meine eigenen e-Bilanzen sind durch genau diesen Prozess gelaufen — dieselbe Software, mit der heute Kunden abgeben.
Was es ist — und was nicht
eBilanz Fabrik macht
- Ihre fertige Bilanz & GuV in das erforderliche XBRL-e-Bilanz-Format konvertieren
- eine technische (Format-)Prüfung der Datei durchführen
- die e-Bilanz nach Ihrer Freigabe per ELSTER/ERiC ans Finanzamt übermitteln
eBilanz Fabrik macht nicht
- keine Steuerberatung, keine Aussage darüber, ob Ihre Zahlen richtig sind
- keine Buchhaltung, keine inhaltliche Prüfung Ihrer Zahlen
- übermittelt nichts ohne Ihre ausdrückliche Freigabe
So kommt die e-Bilanz zum Finanzamt
Eine externe XBRL-Datei lässt sich nicht im ELSTER-Webportal hochladen — die e-Bilanz wird ausschließlich über die ELSTER-Schnittstelle (ERiC) übermittelt. Genau das übernimmt eBilanz Fabrik für Sie: Sie geben frei, wir übermitteln (technische Übermittlung, keine Steuerberatung — wie andere e-Bilanz-Software auch).
So kommt der Jahresabschluss ins Unternehmensregister
Derselbe Jahresabschluss geht zweimal weg: als e-Bilanz ans Finanzamt (§ 5b EStG) — und zusätzlich ins Unternehmensregister (§ 325 HGB). Eine Kleinstkapitalgesellschaft darf die Bilanz allein hinterlegen (§ 326 Abs. 2 HGB); eine kleine Gesellschaft legt Bilanz und Anhang offen (§ 326 Abs. 1 HGB). Das Unternehmensregister nimmt Ihre Unterlagen nur unter Ihrem eigenen Zugang entgegen — dorthin übermitteln wir nichts. Was eBilanz Fabrik beisteuert: die XBRL-Datei nach amtlicher Taxonomie — bei einer kleinen Gesellschaft mit Ihrem festgestellten Anhang, den Sie als Word-Datei hochladen und den wir Wort für Wort umwandeln, nicht verfassen und nicht prüfen. Haben Sie Ihre e-Bilanz bei uns eingereicht, werden die Werte übernommen. Alles dazu auf der Seite Offenlegung & Hinterlegung.
Datenschutz & Sicherheit
Bilanz und GuV (etwa als PDF, Excel, CSV oder HTML) liest Ihr Browser selbst; hochgeladen wird die Datei dafür nicht. Schlägt der Import fehl, können wir Sie bitten, sie uns zur Fehlersuche zu senden — übertragen wird sie nur nach Ihrem ausdrücklichen Klick. Für die Offenlegung einer kleinen Kapitalgesellschaft gilt: Die Word-Datei Ihres Anhangs wird an unseren Server übertragen, dort von einem Programm nach festen Regeln im Arbeitsspeicher gelesen, nicht als Datei gespeichert und nach dem Lesen verworfen. Die von Ihnen bestätigten Zahlen werden zur Erstellung und ERiC-Übermittlung Ihrer e-Bilanz verwendet — kein Profiling, keine Weitergabe; Rechnung, XBRL-Datei und Transferticket bewahren wir gesetzlich vorgeschrieben 10 Jahre auf (§ 147 AO). Ihre Formulareingaben speichern wir außerdem, auch bei Abbruch, zur Verbesserung des Formulars; dem können Sie jederzeit widersprechen. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung (DSGVO).
e-Bilanz-Kosten im Vergleich
Am Ende geht bei allen drei Wegen dieselbe Datei ans Finanzamt. Der Unterschied ist, wie viel Arbeit bei Ihnen bleibt — und was das kostet.
Abschluss hochladen, Werte prüfen, senden. Zahlung erst nach Bestätigung vom Finanzamt.
Taxonomie selbst zuordnen, ELSTER-Zertifikat einrichten, ERiC-Fehler selbst deuten.
Aufstellung und Beratung inklusive — der richtige Weg bei komplexen Sachverhalten.
| eBilanz Fabrik | DIY-XBRL-Tool | Steuerberater / Full-Service | |
|---|---|---|---|
| Übermittlung via ERiC | ✓ inklusive | meist selbst | ✓ inklusive |
| Ihre Daten | Bilanz & GuV liest Ihr Browser · kein Profiling, kein Verkauf | je nach Anbieter | beim Berater |
| Steuerberatung | — Werkzeug, keine Beratung | — keine | ✓ inklusive |
Zwei Pflichten — Sie wählen im zweiten Schritt
Die e-Bilanz geht ans Finanzamt. Derselbe Jahresabschluss muss zusätzlich ins Unternehmensregister — zwei getrennte Pflichten, zwei Fristen, dieselben Zahlen. Sie geben sie einmal ein und entscheiden, was wir erledigen sollen.
XBRL-e-Bilanz erstellen und nach Ihrer Freigabe per ELSTER/ERiC senden.
XBRL-Datei nach amtlicher Taxonomie fürs Unternehmensregister — für Kleinst-GmbHs & UGs die Hinterlegung, für kleine die Offenlegung mit Anhang. Wir übermitteln nichts in Ihrem Namen — Sie laden sie unter Ihrem eigenen Zugang hoch.
Finanzamt und Register aus einer Eingabe. Eine Rechnung mit zwei Positionen. Den Preis der Abschluss-Kombi berechnen wir erst, wenn beide Leistungen erbracht sind. Wird nur eine der beiden erbracht, berechnen wir nur diese, zu ihrem Einzelpreis (§ 6 Abs. 2b unserer AGB).
Alle Preise netto zzgl. 19 % USt, einmalig, kein Abo. Die Gebühr des Unternehmensregisters zahlen Sie dort direkt, weil Sie unter Ihrem eigenen Zugang einreichen.
Was ist die eBilanz Fabrik?
eBilanz Fabrik ist ein registrierter ELSTER-Software-Hersteller, dessen Self-Service-Software aus einer fertigen Bilanz und GuV die XBRL-e-Bilanz erstellt und für kleine und Kleinst-GmbHs/UGs (§ 267 / § 267a HGB) über ELSTER/ERiC ans Finanzamt übermittelt — 29,95 € pro Übermittlung, ohne Abo, ohne Steuerberater.
Sie laden Ihren fertigen Jahresabschluss hoch (Bilanz und GuV liest Ihr Browser selbst), sehen jede Position vor der Zahlung in einer kostenlosen Klartext-Vorschau und geben mit Ihrem eigenen ELSTER-Zertifikat frei — Zertifikat und PIN werden nur für diese eine Übermittlung genutzt und nie gespeichert. eBilanz Fabrik ist dabei ein technisches Übermittlungs-Werkzeug, keine Steuerberatung: Wir erstellen und übermitteln die Datei, prüfen Ihre Zahlen aber nicht inhaltlich — und einige Zuordnungen zeigen wir Ihnen zur Bestätigung. Zurück kommt das Transferticket als Nachweis Ihrer Übermittlung ans Finanzamt.
Häufige Fragen zur e-Bilanz
Was, wenn die Übermittlung nicht klappt?
Sie zahlen nur, wenn Ihre e-Bilanz tatsächlich beim Finanzamt ankommt: Kommt kein Transferticket zustande, ist der Betrag nur reserviert, nicht belastet — wir heben die Reservierung auf; es wird nichts berechnet. Bei einem technischen Hinweis aus der ERiC-Prüfung korrigieren Sie die betroffenen Werte und reichen erneut ein — ohne Zusatzkosten.
Ich habe die Frist verpasst — geht das jetzt noch?
Wenn Ihr Jahresabschluss fertig ist: ja. Die Abgabefrist für nicht beratene Fälle war der 31. Juli 2026 (§ 149 Abs. 2 AO). Für eine verspätete Steuererklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen; in bestimmten Fällen ist er gesetzlich vorgeschrieben (§ 152 Abs. 1 bis 3 AO). Wird er festgesetzt, beträgt er mindestens 25 € je angefangenem Monat der Verspätung (§ 152 Abs. 5 AO). Die e-Bilanz für 2025 können Sie weiterhin übermitteln. Mit fertigem Jahresabschluss ist das in unter 10 Minuten möglich: eBilanz Fabrik liest Ihre Bilanz und GuV aus PDF, Excel oder CSV aus und übermittelt nach Ihrer Freigabe per ERiC ans Finanzamt. Übermitteln können wir die Wirtschaftsjahre 2021 bis 2025 — auch mehrere nacheinander, jedes einzeln abgerechnet.
Ist das Steuerberatung?
Nein. eBilanz Fabrik ist Software, die bereits von Ihnen finalisierte Zahlen in das e-Bilanz-Format konvertiert und technisch übermittelt — dieselbe Art Werkzeug wie andere e-Bilanz-Software. eBilanz Fabrik prüft Ihre Zahlen nicht inhaltlich und ordnet nicht angegebene Positionen einer Standard-Position zu.
Wer übermittelt die e-Bilanz?
eBilanz Fabrik übermittelt sie für Sie über die ELSTER-Schnittstelle (ERiC) — aber erst nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe und in Ihrem Auftrag, adressiert an Ihre Steuernummer. Sie müssen ELSTER nicht selbst bedienen und erhalten das Übermittlungsprotokoll als Nachweis.
Was passiert mit meinen Finanzdaten?
Bilanz und GuV liest Ihr Browser selbst; hochgeladen wird Ihre Datei dafür nicht. Schlägt der Import fehl oder geht die Bilanz nicht auf, können wir Sie in genau diesem Moment bitten, uns die Datei zur Fehlersuche zu senden – übertragen wird sie nur nach Ihrem ausdrücklichen Klick, und wir löschen sie nach 30 Tagen automatisch, auf Ihr Verlangen früher. Für die Offenlegung einer kleinen Kapitalgesellschaft gilt: Die Word-Datei Ihres Anhangs wird an unseren Server übertragen, dort von einem Programm nach festen Regeln im Arbeitsspeicher gelesen, nicht als Datei gespeichert und nach dem Lesen verworfen. Gespeichert wird nur der Text Ihres Anhangs, den Sie bestätigen. Die von Ihnen bestätigten Werte verarbeiten wir zur Erstellung und Übermittlung Ihrer e-Bilanz; Rechnung, XBRL-Datei und Transferticket bewahren wir gesetzlich vorgeschrieben 10 Jahre auf (§ 147 AO). Ihre Formulareingaben speichern wir außerdem, auch bei Abbruch, zur Verbesserung des Formulars; dem können Sie jederzeit widersprechen. Keine Weitergabe, kein Profiling, kein Verkauf.
Für wen ist es?
Aktuell: GmbHs, die ihre e-Bilanz selbst einreichen — kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften, Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr. Ist Ihr Fall außerhalb des Rahmens, sagt eBilanz Fabrik es Ihnen, statt zu raten.
Was kostet die e-Bilanz?
29,95 € pro Übermittlung — netto zzgl. 19 % USt, einmalig, kein Abo. Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, ziehen Sie die USt als Vorsteuer ab.
Ist die Offenlegung beim Unternehmensregister in den 29,95 € enthalten?
Nein. Das sind zwei getrennte Pflichten. Die 29,95 € netto decken die e-Bilanz ans Finanzamt ab (§ 5b EStG). Derselbe Jahresabschluss muss zusätzlich ins Unternehmensregister (§ 325 HGB; eine Kleinstkapitalgesellschaft darf die Bilanz allein hinterlegen, § 326 Abs. 2 HGB; eine kleine Gesellschaft legt Bilanz und Anhang offen, § 326 Abs. 1 HGB) — dort reichen Sie unter Ihrem eigenen Zugang selbst ein, eBilanz Fabrik übermittelt dorthin nichts. Welche Frist gilt und wie eBilanz Fabrik Sie dabei unterstützt, steht auf der Seite zur Offenlegung.
Bis wann musste die e-Bilanz für 2025 abgegeben werden?
Die Frist für nicht beratene Fälle war der 31. Juli 2026 — sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 149 Abs. 2 AO). In beratenen Fällen gelten längere Fristen. Ist die Frist verstrichen, können Sie die e-Bilanz weiterhin übermitteln. Für eine verspätete Steuererklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen; in bestimmten Fällen ist er gesetzlich vorgeschrieben (§ 152 Abs. 1 bis 3 AO). Wird er festgesetzt, beträgt er mindestens 25 € je angefangenem Monat der Verspätung (§ 152 Abs. 5 AO).
Muss eine kleine GmbH eine e-Bilanz abgeben?
Ja. Auch kleine und Kleinst-GmbHs/UGs müssen Bilanz und GuV elektronisch als e-Bilanz ans Finanzamt übermitteln (§ 5b EStG). Genau das übernimmt eBilanz Fabrik.
Brauche ich einen Steuerberater?
Nicht zwingend. Ist Ihr Jahresabschluss fertig, erstellen und übermitteln Sie die e-Bilanz mit eBilanz Fabrik selbst. eBilanz Fabrik leistet keine Steuerberatung — inhaltliche Fragen zu Ihren Zahlen klärt Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
Bereit? Ihre e-Bilanz — mit fertigem Jahresabschluss in unter 10 Minuten möglich.
Jahresabschluss hochladen (alle gängigen Dateiformate) oder direkt eingeben, Werte prüfen, freigeben — wir übermitteln per ERiC ans Finanzamt und Sie erhalten das Transferticket. Bezahlt wird erst im Schritt „Bezahlen"; das ELSTER-Zertifikat folgt ganz am Ende.
Fragen zur Bedienung? Schreiben Sie uns.
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